Per 1. Mai 2026 wird in der Schweiz die neue Kurznummer 142 für die Opferhilfe eingeführt. Gemäss dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement EJPD ist die zentrale Opferhilfenummer ein wichtiger Bestandteil bei der Bekämpfung von häuslicher und sexueller Gewalt. Sie dient als zentrale Anlaufstelle für Opfer sowie Angehörige und soll den Zugang zu Unterstützungsleistungen vereinfachen.
Damit diese Nummer bei Bedarf auch über Telefonanlagen erreichbar ist, muss sie in der jeweiligen Konfiguration berücksichtigt werden. Besonders bei bestehenden Telefonielösungen lohnt es sich deshalb, die Einstellungen zu prüfen.
Kurznummern müssen in Telefonanlagen korrekt hinterlegt bzw. zugelassen sein, damit sie gewählt werden können. Wird die neue Kurznummer 142 nicht berücksichtigt, kann es sein, dass sie über einzelne Anlagen nicht erreichbar ist.
Für Unternehmen und Organisationen bedeutet das: Die bestehende Telefoniekonfiguration sollte geprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Bei von uns betreuten Cloud-Telefonielösungen hat unsere Crew die neue Kurznummer bereits in den Standards berücksichtigt und entsprechend konfiguriert.
Bei lokal betriebenen On-Prem-Telefonanlagen liegt die Konfiguration in der Verantwortung der Betreiberin bzw. des Betreibers. Wir empfehlen deshalb, die bestehende Telefonanlage zu prüfen und die Kurznummer 142 bei Bedarf zu ergänzen.
Gerne unterstützen wir dich bei der Prüfung und falls notwendig, bei der Anpassung deiner Telefonanlage. Die Umsetzung erfolgt nach effektivem Aufwand.
Zuverlässige Kommunikation zeigt sich oft in den Details, somit ist bei wichtigen Rufnummern entscheidend, dass sie im Ernstfall korrekt erreichbar sind. Die Prüfung der neuen Kurznummer 142 ist deshalb eine einfache, aber wichtige Massnahme, um bestehende Kommunikationsumgebungen aktuell zu halten.
Wenn du unsicher bist, ob deine Telefonanlage die neue Kurznummer 142 korrekt unterstützt, hilft dir unser Service Desk gerne unter der Telefonnummer +41 58 210 65 00 weiter.


